Kroatien, ein Land voller Geschichte, Kultur und atemberaubender Natur, zählt zu den begehrtesten Destinationen für den Immobilienkauf. Neben einer außergewöhnlich hohen Lebensqualität und Sicherheit macht auch die wachsende Nachfrage Kroatien immer attraktiver für ausländische Käufer. Bereits heute entfallen rund 30 % der gesamten Immobilienkäufe auf ausländische Staatsbürger – insbesondere entlang der Adriaküste.
Der Kauf einer Immobilie ist in erster Linie ein juristischer Prozess und erfordert eine sorgfältige sowie gut informierte Vorgehensweise. Welche Schritte und rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für ausländische Staatsbürger beim Erwerb von Immobilien in Kroatien? Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen:
Ausländische Käufer lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
1. Immobilienerwerb durch EU/EWR-Staatsbürger
Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unterliegen keinen Beschränkungen beim Immobilienerwerb in Kroatien. Sie haben die gleichen Rechte wie kroatische Staatsbürger oder juristische Personen mit Sitz in Kroatien. Voraussetzung ist die Beantragung einer kroatischen Steuernummer (OIB).
2. Immobilienerwerb durch Staatsbürger außerhalb der EU/EWR
Für Käufer aus Drittstaaten gelten zusätzliche Bedingungen:
Eine Übersicht über bestehende Reziprozitätsabkommen finden Sie unter folgendem Link:
[Informationen zur Reziprozität beim Immobilienerwerb mit Kroatien]
Antragstellung:
Der Antrag auf Zustimmung muss schriftlich beim Justizministerium eingereicht werden und folgende Unterlagen enthalten:
Alternativen für Nicht-EU-Bürger ohne Reziprozitätsabkommen:
Staatsbürger aus Ländern ohne Reziprozitätsabkommen können als natürliche Personen in Kroatien keine Immobilie erwerben. Eine Möglichkeit besteht jedoch darin, eine juristische Person (d.o.o.) in Kroatien zu gründen und die Immobilie auf diese Gesellschaft einzutragen.
Grunderwerbsteuer (RPT)
Wichtige Hinweise:
Für Nicht-EU-Bürger, die der Ministeriumszustimmung bedürfen, entsteht die Steuerpflicht erst mit Erteilung dieser Genehmigung.
In Kroatien gibt es keine Vorabgenehmigungen für Kredite. Banken vergeben Darlehen erst, wenn eine Immobilie ausgewählt wurde und der Kaufprozess läuft. Voraussetzung ist ein Vorvertrag sowie bankinterne Sicherheiten.
Porta Group ist eines der führenden Unternehmen im kroatischen Immobilienentwicklungssektor und realisiert hochwertige Wohnprojekte.
Beim Kauf einer Immobilie über Porta Group profitieren Käufer von:
Zusätzlicher Vorteil:
Da Porta Group als juristische Person (d.o.o.) agiert, sind alle Immobilienpreise inklusive Mehrwertsteuer (MwSt.). Käufer sparen sich somit die 3 % Grunderwerbsteuer.
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